1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für alle gewerblichen Geschäfte der Firma Scheck IT-Systeme,
Einzelfirma, vertreten durch Andreas Scheck, Altweg 16, 83250 Marquartstein
(im folgenden: Auftragnehmer) und ihren Geschäftspartnern (im folgenden:
Kunden). Sie sind integraler Bestandteil jedes von dem Auftragnehmer
abgeschlossenen Vertrages, die Kunden erhalten sowohl mit dem Angebotsschreiben
als auch durch Aushang in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers
Gelegenheit von diesen AGB Kenntnis zu nehmen. Bei Vertragsschluß bestehende
abweichende Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form verbindlich.
(Der Kunde verzichtet auch die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen.
Diese werden auch nicht durch Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.)
2. Vertragsgrundlage
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und
sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung
des Auftragnehmers verbindlich. Handlungsgehilfen, Handelsvertreter oder
Handwerkspersonal des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, diese zu
nach außen zu vertreten, insbesondere dürfen Sie keine Verträge
schließen, Geld in Empfang nehmen oder Zusagen hinsichtlich von
Gewährleistungsmaßnahmen treffen, es sei denn sie wären
hierzu ausdrücklich schriftlich von dem Auftragnehmers bevollmächtigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise des Auftragnehmers sind die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
genannten Preise zuzüglich der bei der Rechnungserstellung gültigen
Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
ab Versandort ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort fällig
und ohne Abzug zahlbar, es gelten die auf den Rechnungen aufgeführten
Bedingungen. Ab Verzugseintritt, für den die gesetzlichen Bestimmungen
gelten, werden neben allen Kosten der Geltendmachung Zinsen in Höhe
des gesetzlichen Zinssatzes (5% über dem gerade Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank) berechnet, gegenüber Kaufleuten als
Kunden beträgt dieser Zinssatz 8% über dem gleichen Basiszinssatz.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung, nur berechtigt,
wenn der Auftragnehmer ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind.
4. Rücktritt
Nimmt der Kunde die von uns angebotene Ware nicht ab, so ist er dennoch
zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet. Erklärt sich
der Auftragnehmer bereit, den Kunden aus seiner Abnahmeverpflichtung
zu entlasten, so ist der Kunde des Auftragnehmers gegenüber zur
Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes von 15% des Auftragswertes
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet, es sei denn eine
der beiden Parteien weist nach, daß dem Auftragnehmer entstandene
Schaden höher oder niedriger ist.
5. Lieferfristen
Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen oder gegebenenfalls
später zugesagten Fristen sowie Nachfristen sind freibleibend im
Rahmen branchenüblicher Angemessenheit, soweit die Fristen in Zeiträumen
angegeben sind. Sie werden aber bindend, wenn ein konkretes Datum als
Liefertermin zugesagt ist. Der Auftragnehmers ist an seine Lieferfrist
nicht gebunden, soweit er durch höhere Gewalt, Streiks oder allgemeine
Unruhen an einem ordentlichen Geschäftsbetrieb gehindert ist. Nach
Hebung des Hindernisses läuft die unterbrochene Frist weiter. Der
Kunde kann nur dann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er dem Auftragnehmer
nach Ablauf der Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist erfolglos
gesetzt hat. Der Auftragnehmer behält sich vor hinsichtlich der
Lieferung von Werk- und Dienstleistungen ein Zurückbehaltungsrecht
(§ 273 BGB) geltend zu machen, wenn uns so weit der Kunde mit seinen
Verpflichtungen aus dem bezogenen oder anderen Verträgen mit dem
Auftragnehmer in Verzug ist.
6. Versand- und Gefahrenübergang
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des
Auftragnehmers überlassen, wobei dieser sich verpflichtet die billigste
sichere Versandmethode zu wählen. Die Gefahr geht mit Absendung
auf den Kunden über. Ab dem Beginn des Gläubigerverzugs geht
die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt das Eigentum des Auftragnehmers, solange
noch eine Verbindlichkeit des Kunden aus diesem Rechtsgeschäft uns
gegenüber besteht. Verpfändungen oder vollständige Sicherungsübertragungen
des gelieferten Gegenstandes vor vertragsmäßiger Zahlungserfüllung
sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen
rechtsbeeinträchtigenden Maßnahmen durch Dritte, ist der Auftragnehmer
vom Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Soweit der Kunde das Vorbehaltseigentum privat oder gewerblich in Dritte
weiterveräußert, tritt er schon jetzt die Gegenforderung sicherheitshalber
an den Auftragnehmer ab, diese nimmt die Abtretung an. Soweit Zahlung
erfolgt ist diese in Höhe der Rechnung des Auftragnehmer an diese
unmittelbar zu leisten.
8. Mängelhaftung / Gewährleistung
Für Mängel haften wir nur wie folgt:
Der Kunde, hat die empfangene Ware, soweit er Kaufmann ist, unverzüglich,
bis spätestens aber eine Woche nach Eintreffen auf Mängel,
Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferung und das Vorhandensein
von zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Festgestellte Mängel
hat er unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
•
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung
fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
•
Zur Mangelbeseitigung hat der Kunde dem Auftragnehmer die nach billigem
Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere
den beanstandenden Gegenstand oder ein Muster zur Verfügung zu stellen;
anderenfalls gerät er mit seinem Gewährleistungsanspruch in
Gläubigerverzug.
•
Wenn eine vom Kunden des Auftragnehmers gestellte angemessene Nachfrist
erfolglos verstreicht, ohne das es dem Auftragnehmer gelungen ist, mangelfrei
zu liefern, bestehende Mängel nachzubessern oder tauglichen Ersatz
zu liefern, so steht dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen das
Recht zu, entweder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Durch andere als die Mitarbeiter des Auftragnehmers vorgenommene Änderung
und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die darauf entstehenden
Folgen aufgehoben.
Im Verbrauchsgüterverkauf verjähren die Ansprüche des
Käufers nach Maßgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten
Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten Sachen
in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen. Bei gleichzeitigem
Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese
nicht als zusammengehörend verkauft. In den Fällen, in denen
kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über
den Verbrauchsgüterverkauf, insbesondere die § 474-479 BGB
keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts-
und oder Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Im Verhältnis
business to business wird die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche
des Käufers auf 1 Jahr begrenzt, soweit gesetzlich möglich.
Beschränkt sich die Leistung des Auftragnehmers auf Transport und
Handwerksleistung von oder an vom Kunden gestellten Geräten oder
Materialien, so gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Werkvertragsrechts.
Insoweit wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen, hier insbesondere
auf die kurze Verjährung (6 Monate) und die Tatsache, dass die Werkleistung
des Auftragnehmers mit der Inbetriebnahme der transportierten und wieder
eingebauten Anlage als abgenommen gilt. Beschränkt sich die Leistung
des Auftragnehmers allein auf die Bearbeitung von Daten (insbesondere
Installation und Wartung von Software) so gilt Dienstvertragsrecht. Der
Auftragnehmer garantiert insbesondere weder den Erfolg ihrer Softwarearbeiten
noch deren Zweckmäßigkeit, da Sie sich insoweit nach den Kundenwünschen
zu richten hat.
In den Fällen der beiden letzten Absätze wird darauf hingewiesen,
dass jeder Kunde für die Sicherheit und Verwendbarkeit der von ihm
gespeicherten Daten und Programme selbst verantwortlich ist und vor Dienst-
oder Werkleistungen des Auftragnehmers entsprechende Sicherungskopien
zu fertigen hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Kunden bei
der Anfertigung von Sicherungskopien zu beraten, haftet aber für
Datenverlust in keiner Form.
9. Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien
sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann
ist, Traunstein.
Die Beziehung der Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach
dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss
des HAAGER Kaufrechtes.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar
sein, so bleibt der übrige Vertrag unberührt.
Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind bei Vertragsabschluß schriftlich
geschlossen, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Januar 2004